PREISANFRAGE

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§ 1 – Geltungsbereich

 

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

 

2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen bzw. Privatpersonen, mit denen

in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine selbstständige / gewerbliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

3. Auftraggeber im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

4. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder

rechtsfähige Gesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird,

die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden,

selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Firma ALSO Naturstein GmbH stimmt deren Geltung

ausdrücklich in schriftlicher Form zu.

 

 

§ 2 – Vertragsabschluss

 

1. Unser Angebot ist bis zur Annahme freibleibend und kann bis zur schriftlichen Annahme revidiert werden.

Alle von uns erstellten Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Geschäftsbedingungen.

 

2. Mit der Bestellung unserer Produkte erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen.

Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen.

Die Annahme kann schriftlich, per Fax oder auf elektronischem Weg erfolgen.

 

3. Bestellt der Auftraggeber unser Produkt auf elektronischem Weg, erhält der Besteller bzw. Auftraggeber

eine schriftliche Bestätigung unserer Firma. Diese Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme

der Bestellung dar. Eine Zugangsbestätigung kann aber direkt mit der Annahme des Vertrages verbunden werden.

 

4. In unserer Bestätigung bzw. der Annahme-Bestätigung werden wir das bestellte Produkt und unsere

eventuell weiter zu erbringende Leistung beschreiben und den voraussichtlichen Liefertermin benennen.

 

5. Bei Natursteinen, welche nicht von uns gewonnen und von einem 3. Dienstleister erworben werden,

erfolgt der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren

eventuellen Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.

Der Auftraggeber wird bei mangelnder Verfügbarkeit oder einer Verzögerung der Leistungen unverzüglich unterrichtet.

Eine eventuell erbrachte Anzahlung wird unverzüglich, spätestens binnen 10 Werktagen, zurückerstattet.

 

 

§ 3 – Zahlungsbedingungen

 

1. Sämtliche Preise in unseren Angeboten verstehen sich in Euro inkl./zzgl. MwSt. und sind bindend.

 

2. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der Kosten für Transport oder Versand (zzgl. Verpackungskosten).

 

4. Bei Direktlieferung sind Zahlungen in bar ohne jeden Abzug zu leisten.

 

5. Zahlungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Versendung der Rechnung,

spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware an uns zu leisten.

Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Verzug. Ein Skontoabzug ist nur zulässig,

wenn er mit uns schriftlich vereinbart worden ist.

Ist der Auftraggeber Verbraucher hat er während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 %

über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ist der Auftraggeber Unternehmer hat er während des Verzuges die

Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns

außerdem vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

 

6. Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt

oder durch uns anerkannt wurden. Der Auftraggeber kann das Recht auf Zurückbehaltung nur ausüben,

wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

 

§ 4 – Vertraulichkeitsklausel

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Die Daten nicht an unbefugte weiterzugeben sowie diese vor Zugriff

und Missbrauch durch nicht berechtigte Personen sicher aufzubewahren.

 

 

§ 5 – Gewährleistung

 

1. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Reklamation durch Nachbesserung

oder Ersatzlieferung zu erfolgen hat. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Reklamation zu verweigern,

wenn die Art und Weise mit unzumutbaren Kosten für die Firma ALSO Naturstein GmbH verbunden ist und

eine einfachere und kostengünstigere Variante zur Lösung des Problems vorliegen sollte.

 

2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, leisten wir für Mängel unserer Produkte zunächst durch Ersatz oder Nachbesserung.

 

3. Schlägt die Reklamation fehl, kann der Auftraggeber beliebig nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung

oder den Vertragsrücktritt verlangen.

 

4. Ist unser Auftraggeber Unternehmer, muss er uns offensichtliche Mängel sofort nach Erhalt der Ware schriftlich reklamieren,

andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs, nicht möglich.

Um die Frist zu wahren, reicht die rechtzeitige Absendung der Reklamation in schriftlicher Form per Post oder Fax.

Der Unternehmer trägt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst,

für den Zeitpunkt der Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Reklamation.

Eine eventuelle Reklamation hat auf jeden Fall vor dem Einbau oder der Verarbeitung unseres Produktes zu erfolgen.

Wird der Mangel nicht rechtzeitig reklamiert, gilt unsere Lieferung als ausgeführt und ist nicht mehr angreifbar.

 

5. Wählt der Auftraggeber wegen eines Sachmangels nach gescheiterter Reklamation den Rücktritt vom Vertrag,

steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Wählt der Auftraggeber nach gescheiterter Reklamation Schadensersatz, verbleibt die Ware bei unserem Auftraggeber,

soweit ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert

der mangelhaften Ware und/oder Leistung.

Ausgenommen davon ist der Fall, dass wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

 

6. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Die Ware umfasst die nachfolgende Beschaffenheit, über die wir hiermit unseren Auftraggeber aufklären:

Unsere Natursteine können in Farbe, Stärke und Bearbeitung nie ganz einheitlich sein.

Abweichungen in dieser Hinsicht bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien

liegen und handelsüblich sind, auch dann, wenn die Lieferung nach vorgelegten Durchschnittsmustern erfolgen muss.

Bei der Stärke unseres Materials ist zu dem vorgeschriebenen Spielraum noch eine Toleranz von 10 % zu gewähren.

Unsere Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen das allgemeine Aussehen des Natursteins.

Muster können nicht alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Struktur und Gefüge des Natursteins in sich vereinigen.

Bei Natursteinen können Farbunterschiede, Trübungen, Aderungen sowie Naturfehler wie Poren, offene Stellen,

Einsprengungen, Calcit-Adern usw. auftreten, wofür wir eine Haftung ausschließen.

Eine absolute Frostbeständigkeit kann bei Kalksteinen grundsätzlich nicht garantiert und eine Haftung

dafür auch nicht übernommen werden.

Naturstein ist nur bedingt im Außenbereich verarbeitbar. Wir weisen darauf hin, dass unsere Natursteine nicht

Frosttausalzbeständig sind. Eine Haftung bei Verlegung von Natursteinen im Außenbereich übernehmen wir generell nicht.

 

7. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber von uns nicht.

Eventuelle Garantiebestimmungen von 3. Herstellern bleiben hiervon unberührt.

 

 

§ 6 – Gefahrübergang

 

1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, geht die Gefahr des Verlustes und/oder Beschädigung

der Ware mit der Übergabe, beim Versand mit der Auslieferung an den Spediteur oder die sonst zur

Ausführung der Lieferung bestimmten Person auf den Auftraggeber über.

 

2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

 

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber in Verzug der Annahme ist.

 

4. Ein eventueller Versand erfolgt nur im Auftrag des Auftraggebers und auf dessen Kosten und Gefahr.

Wünscht der Auftraggeber eine Transportversicherung, hat er diese auf eigene Verantwortung abzuschließen.

 

 

§ 7 – Eigentumsvorbehalt

 

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Vertragswertes vor.

Bei Verträgen mit Unternehmern bzw. Firmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen

Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

 

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und sie sachgerecht zu lagern.

Sofern Unterhaltungsmaßnahmen nötig sind, muss der Auftraggeber diese auf eigene Kosten durchzuführen.

 

3. Der Auftraggeber ist im Falle einer Pfändung verpflichtet dies uns unverzüglich mitzuteilen.

Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

 

4. Wir sind außerdem berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, vom Vertrag zurückzutreten

und die Ware zurückzuverlangen bzw. auf Herausgabe der Ware zu bestehen.

 

 

§ 8 – Haftungsbeschränkungen

 

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

Gegenüber Unternehmern oder Firmen haften wir bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Pflichten nicht.

 

2. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen betreffen jedoch nicht eventuelle Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gilt die Haftung nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

 

3. Ist der Auftraggeber Unternehmer gilt: Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen,

welche uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die bestellte Ware zum vereinbarten Termin zu liefern, verändern die von uns genannten Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 30 Tage kann der Auftraggeber vom

Vertrag zurücktreten, ohne dass ihm daraus Schadensersatzansprüche zustehen.

Eventuelle andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

 

 

§ 9 – Gerichtsstand

 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

2. Ist der Auftraggeber Kaufmann bzw. eine Firma, ist der Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus einem

geschlossenen Vertrag der Sitz unserer Gesellschaft.

Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Wir sind berechtigt, auch am Gerichtsstandorts des Auftraggebers Klage zu erheben.

 

 

§ 10 – Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen

ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden,

deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommen.

 

 

Stand: 01.11.2015   (ALSO Naturstein GmbH)

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